Viele Menschen glauben, dass im Notfall automatisch der Ehepartner oder die Kinder entscheiden duerfen. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Der haeufigste Irrtum
Weder Ehepartner noch Kinder haben automatisch das Recht, fuer Sie zu handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — und das kann auch eine voellig fremde Person sein.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer in Ihrem Namen handeln darf. Das betrifft Gesundheitsentscheidungen, Vermoegensangelegenheiten, Wohnungsfragen und Behoerdenkontakte.
Notarielle Beurkundung empfohlen
Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht wird von Banken und Behoerden ohne Weiteres anerkannt. Der Notar prueft zudem Ihre Geschaeftsfaehigkeit und stellt sicher, dass die Vollmacht rechtswirksam ist.
Handeln Sie jetzt — wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Vorsorge.
