Notariat
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Selbstbestimmung für den Ernstfall
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Ohne Vollmacht wird das Betreuungsgericht eine fremde Person bestellen.
Ergänzend regelt die Patientenverfügung Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung. Wir beraten Sie zu beiden Dokumenten und stellen sicher, dass Ihr Wille rechtswirksam festgehalten wird.
Unsere Leistungen im Überblick
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Betreuungsverfügungen
- Generalvollmachten
- Registrierung im Vorsorgeregister