Eine Mieterhoehung im Briefkasten sorgt bei vielen Mietern fuer Verunsicherung. Doch nicht jede Erhoehung ist rechtmaessig. Wir erklaeren die wichtigsten Regeln.
Mieterhoehung bis zur ortsueblichen Vergleichsmiete
Der Vermieter darf die Miete auf das Niveau der ortsueblichen Vergleichsmiete erhoehen, jedoch nicht oefter als alle 15 Monate und nicht um mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze).
Formvorschriften
Die Mieterhoehung muss schriftlich erklaert und begruendet werden — etwa durch Verweis auf den Mietspiegel, ein Sachverstaendigengutachten oder Vergleichswohnungen. Fehlt die Begruendung, ist die Erhoehung unwirksam.
Modernisierungsmieterhoehung
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten jaehrlich auf die Miete umlegen. Reine Instandhaltungsmassnahmen berechtigen jedoch nicht zur Mieterhoehung.
Wenn Sie eine Mieterhoehung erhalten haben, pruefen wir gerne, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
