Sie haben eine Kuendigung erhalten? Bewahren Sie Ruhe, aber handeln Sie schnell. In vielen Faellen ist eine Kuendigung angreifbar — doch die Frist fuer eine Kuendigungsschutzklage betraegt nur drei Wochen.
Die 3-Wochen-Frist
Nach Zugang der Kuendigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versaeumen Sie diese Frist, gilt die Kuendigung als wirksam — auch wenn sie es eigentlich nicht waere.
Wann ist eine Kuendigung unwirksam?
Eine Kuendigung kann aus vielen Gruenden unwirksam sein: fehlende Sozialauswahl, Verstoss gegen den besonderen Kuendigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat), Formfehler oder fehlende Anhoerung des Betriebsrats.
Abfindung
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht. Dennoch werden in der Praxis haeufig Abfindungen ausgehandelt, insbesondere wenn die Kuendigung rechtlich angreifbar ist.
Vereinbaren Sie sofort einen Termin — wir pruefen Ihre Kuendigung und beraten Sie zu Ihren Moeglichkeiten.
