Notariat

Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es Ihnen, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dabei lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen.

Wir gestalten Schenkungsverträge mit individuellen Regelungen zu Rückforderungsrechten, Nießbrauch und Pflichtteilsverzicht, um Ihre Interessen umfassend zu schützen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Schenkungsverträge
  • Übertragungsverträge mit Nießbrauch
  • Rückforderungsvorbehalte
  • Pflichtteilsverzichte
  • Steuerliche Gestaltung