Transparenz
Kosten & Gebühren
Transparenz bei Notargebühren und anwaltlichen Kosten
Notargebühren
Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert des jeweiligen Vorgangs und sind bei allen Notaren in Deutschland identisch.
| Geschäftswert | Einfache Gebühr | Beispiel: Kaufvertrag (2,0) |
|---|---|---|
| 100.000 EUR | 273 EUR | 546 EUR |
| 200.000 EUR | 435 EUR | 870 EUR |
| 300.000 EUR | 535 EUR | 1.070 EUR |
| 500.000 EUR | 935 EUR | 1.870 EUR |
Alle Angaben ohne Gewähr. Die tatsächlichen Kosten können je nach Umfang der Beurkundung abweichen. Hinzu kommen ggf. Auslagen und Umsatzsteuer.
Anwaltliche Gebühren
Anwaltliche Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden im Rahmen einer Gebührenvereinbarung individuell festgelegt. Wir informieren Sie vor Beginn unserer Tätigkeit transparent über die voraussichtlichen Kosten.
Die Erstberatung für Verbraucher ist auf maximal 190 EUR zzgl. MwSt. begrenzt.
Fragen zu den Kosten?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens.
Kontakt aufnehmen