Die Gebuehren fuer notarielle Taetigkeiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Geschaeftswert des jeweiligen Vorgangs und sind bei allen Notaren in Deutschland identisch.
Transparenz
Kosten & Gebühren
Transparenz bei Notargebuehren und anwaltlichen Kosten
Notargebühren
| Geschäftswert | Einfache Gebühr | Beispiel: Kaufvertrag (2,0) |
|---|---|---|
| 100.000 EUR | 273 EUR | 546 EUR |
| 200.000 EUR | 435 EUR | 870 EUR |
| 300.000 EUR | 535 EUR | 1.070 EUR |
| 500.000 EUR | 935 EUR | 1.870 EUR |
Alle Angaben ohne Gewaehr. Die tatsaechlichen Kosten koennen je nach Umfang der Beurkundung abweichen. Hinzu kommen ggf. Auslagen und Umsatzsteuer.
Anwaltliche Gebühren
Anwaltliche Gebuehren richten sich nach dem Rechtsanwaltsverguetungsgesetz (RVG) oder werden im Rahmen einer Gebuehrenvereinbarung individuell festgelegt. Wir informieren Sie vor Beginn unserer Taetigkeit transparent ueber die voraussichtlichen Kosten.
Die Erstberatung fuer Verbraucher ist auf maximal 190 EUR zzgl. MwSt. begrenzt.
Fragen zu den Kosten?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens.
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