Transparenz

Kosten & Gebühren

Transparenz bei Notargebühren und anwaltlichen Kosten

Notargebühren

Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert des jeweiligen Vorgangs und sind bei allen Notaren in Deutschland identisch.

GeschäftswertEinfache GebührBeispiel: Kaufvertrag (2,0)
100.000 EUR273 EUR546 EUR
200.000 EUR435 EUR870 EUR
300.000 EUR535 EUR1.070 EUR
500.000 EUR935 EUR1.870 EUR

Alle Angaben ohne Gewähr. Die tatsächlichen Kosten können je nach Umfang der Beurkundung abweichen. Hinzu kommen ggf. Auslagen und Umsatzsteuer.

Anwaltliche Gebühren

Anwaltliche Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden im Rahmen einer Gebührenvereinbarung individuell festgelegt. Wir informieren Sie vor Beginn unserer Tätigkeit transparent über die voraussichtlichen Kosten.

Die Erstberatung für Verbraucher ist auf maximal 190 EUR zzgl. MwSt. begrenzt.

Fragen zu den Kosten?

Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens.

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