Transparenz

Kosten & Gebühren

Transparenz bei Notargebuehren und anwaltlichen Kosten

Notargebühren

Die Gebuehren fuer notarielle Taetigkeiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Geschaeftswert des jeweiligen Vorgangs und sind bei allen Notaren in Deutschland identisch.

GeschäftswertEinfache GebührBeispiel: Kaufvertrag (2,0)
100.000 EUR273 EUR546 EUR
200.000 EUR435 EUR870 EUR
300.000 EUR535 EUR1.070 EUR
500.000 EUR935 EUR1.870 EUR

Alle Angaben ohne Gewaehr. Die tatsaechlichen Kosten koennen je nach Umfang der Beurkundung abweichen. Hinzu kommen ggf. Auslagen und Umsatzsteuer.

Anwaltliche Gebühren

Anwaltliche Gebuehren richten sich nach dem Rechtsanwaltsverguetungsgesetz (RVG) oder werden im Rahmen einer Gebuehrenvereinbarung individuell festgelegt. Wir informieren Sie vor Beginn unserer Taetigkeit transparent ueber die voraussichtlichen Kosten.

Die Erstberatung fuer Verbraucher ist auf maximal 190 EUR zzgl. MwSt. begrenzt.

Fragen zu den Kosten?

Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens.

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